Warum sollten Sie das Thema Haftung gut im Auge behalten?

Warum sollten Sie das Thema Haftung gut im Auge behalten?

Iris Kugler – 15.03.2015

Autoren: Sascha Kugler und Joachim Griesang, Rechtsanwalt

Geschäftsleitungen stehen heute unter genauer Beobachtung, speziell im Falle der beauftragten Fremdgeschäftsführung (Nicht-Inhaber).

Auch im nachvertraglichen Bereich, also nach Beendigung des Engagements in einem Unternehmen, kann ein Manager in die Zwickmühle geraten, die ordnungsgemäße Geschäftsführung im Zweifelsfalle nicht nachweisen zu können. Sein Chefsessel wird damit zum “Pulverfass” mit weitreichenden finanziellen Folgen.

Und selbst eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) ist kein Freifahrtschein für fahrlässige Fehler des Managements.

Grundsätzlich geht es um eine Haftungssituation aufgrund von Innen- und Außenansprüchen. Selbst bei  fremden Verschulden haftet das Management.

Innenansprüche, also finanzielle Einbußen des Unternehmens wegen Fehlern der versicherten Person, ohne dass diese auf Haftpflichtansprüchen Dritter beruhen, können sich zum Beispiel durch Warenlieferungen ohne ausreichende Sicherheit oder ungenügende Organisation von Betriebsabläufen ergeben. Auch unzureichende Finanzierungsmaßnahmen, eine falsche Einschätzung des Personalbedarfs oder das Einstellen ungeeigneter Mitarbeiter können Schadenersatzansprüche begründen.

Der weit überwiegende Teil von Haftungsfällen betrifft diese Innenhaftung. Damit sind Vertrauenshaftungstatbestände oder Haftungssituationen bei der Vertretung der Gesellschaft gemeint.

Hier haftet der Manager bzw. die Organe der Gesellschaft wie Aufsichtsorgane / Aufsichtsräte oder Gesellschafter / Eigentümer für Ansprüche Dritter gegenüber der Gesellschaft.

Bei der Außenhaftung werden Haftungsansprüche seitens Geschäftspartnern (Kunden / Lieferanten), Wettbewerbern, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten gestellt. Beispiel: Haftungsfälle im Bereich Steuern / Buchführung der Insolvenz oder auch im Sozialrecht.

Ein scheinbar kleiner Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung? Da kennt der Fiskus kein Pardon. Die versehentliche Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen? In diesem Fall droht nicht nur Ärger, es kann richtig teuer werden.

Auch bei einem Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Markenrechte können Schadenersatzansprüche Dritter hohe Schäden nach sich ziehen. Diese sogenannten Außenansprüche (Finanzamt, Zoll und andere staatliche und private Institutionen) sind in der Praxis an der Tagesordnung.

Das bedeutet grundsätzlich, dass dem Management, also dem Organ, ein schuldhaftes pflichtwidriges Fehlverhalten nachgewiesen werden muss, das zu einem Vermögensnachteil für das Unternehmen oder eines Dritten geführt hat.

Allein die Behauptung oder Feststellung einer offenbar „falschen“ oder unvorteilhaften unternehmerischen Entscheidung reicht zwar nicht aus.

Ist allerdings ein Schaden feststellbar, findet oft eine Beweislastumkehr statt, das heißt, der Unternehmensmanager muss beweisen, dass seine Entscheidung trotz Schadeneintritts die richtige war (wichtiger Punkt hierbei: die Dokumentation der Entscheidungsfindung).

Vor diesem Problem stehen nun immer mehr Geschäftsführer / Vorstände und auch Aufsichtsräte / Beiräte oder Gesellschaftervertreter.

Die Interessenlage aller Beteiligten ist im Schadensfall äußerst komplex und führt oft dazu, dass ein Kompromiss (deal bzw. Vergleich) zwischen den Beteiligten ausgehandelt wird.

Versicherungslösungen am Markt können bedingungsgemäß nicht allumfassend sein. So tritt sie etwa bei Vorsatz nicht ein. Je nach Anbieter und Risikosituation begrenzen diverse Ausschlusstatbestände den Versicherungsschutz zum Teil erheblich. So enthalten die Versicherungsbedingungen im Regelfall einen sogenannten Dienstleistungsausschluss, welcher dazu führt, dass Vermögensschäden, welche im Rahmen der operativen Tätigkeit der versicherten Person verursacht wurden, nicht gedeckt sind.

Eine D&O-Police schützt die versicherten Personen ausschließlich in ihrer gesellschaftsrechtlichen Organfunktion und schließt nicht Dienstleistungen ein, die von den Organen unmittelbar selbst erbracht werden.

Der Dienstleistungsausschluss führt somit in der Praxis nicht selten dazu, dass vom Versicherer eine Deckung abgelehnt wird.

Mangelnde Kenntnisse und Eignung für ein Ressort führen zu keiner Haftungsbefreiung („Nichtwissen schützt vor Strafe nicht“). Gerade im Aufsichtsrat sitzende Arbeitnehmervertreter unterliegen häufig dieser Problematik.

Fälle aus der Praxis betreffen aber auch die Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers oder des “faktischen Geschäftsführers”.

Die Lösung?

Die Software Alchimedus® Geschäftsleitung interaktiv
QM-Recht_Cover_final

Neues Schulungsangebot: ISO 9001:2015

Neues Schulungsangebot: ISO 9001:2015
By Iris Kugler on Feb 01, 2015 09:58 am

Schon bald erweitern wir unser Schulungsangebot um eine neue Fortbildung zum Thema ISO 9001:2015 – unerlässlich für alle, die die Norm einführen wollen oder sie bereits haben. Angesprochen sind vor allem Geschäftsführer, Ärztliche Leiter, Medizincontroller, Mitarbeiter im Qualitätsmanagement / QMBs, Risikomanager und Pflegedienstleitungen /Pflegedirektoren.

Start: Ab 2. Quartal 2015

Ziel:

Teilnehmer dieses Seminars lernen die neue Struktur der Normenrevision der ISO 9001:2015 kennen und sind in der Lage, die neuen Anforderungen effizient und effektiv im eigenen Unternehmen umzusetzen.

Ihr Nutzen:

Die ISO 9001:2015 wird anwenderfreundlicher und dienstleistungsorientierter. Die neue Revision der ISO 9001 folgt nun auch einer neuen Grundstruktur, die zukünftig für alle Managementsystem-Normen gelten wird. Nach und nach werden weitere Normen auf diese Grundstruktur angepasst. Das ist das  Ziel:  Wer die Grundstruktur einer Norm kennt, findet sich auch in einer anderen Managementsystemnorm zurecht.
Also ist es sinnvoll, sich mit den Änderungen eingehend zu beschäftigen. Die neue Struktur (High Level Structure) mit einem weitgehend einheitlichen Inhaltsverzeichnis wurde für manche Normen bereits umgesetzt (z. B. ISO 27001). Die ISO 9001:2015 unterstützt die Eigenverantwortung der Organisation durch weniger vorschreibende Anforderungen und verpflichtet die oberste Leitung durch einen verstärkten risikobasierten Ansatz, in weiten Teilen die Verantwortung eigene Anforderungen zu definieren selbst zu übernehmen. Durch die Forderung nach Leistungskennzahlen im Rahmen des erweiterten “prozessorientierten Ansatzes” wird die Norm “unternehmerischer” und unterstützt die Wirtschaftlichkeit der Prozesse.

Aus der SUCCESS-DNA: Vom Erfolg – Greif zu! Eine Leseprobe …

Aus der SUCCESS-DNA: Vom Erfolg – Greif zu! Eine Leseprobe …
By Iris Kugler on Feb 01, 2015 10:17 am
Sie wollen erfolgreich, frei und unabhängig sein? Sie wollen etwas Einzigartiges erschaffen und Ihren persönlichen Traum verwirklichen? Sie wünschen sich Anerkennung und ja, bringen wir es auf den Punkt, Sie möchten sich finanziell keine Sorgen mehr machen? Sie haben eine Idee und wollen diese verwirklichen? Sie möchten Menschen dafür gewinnen, an Ihrem Projekt mitzuwirken und Sie dabei zu unterstützen? Sie wollen etwas in der Welt bewegen und nicht nur mit dem Strom schwimmen?
Sie denken, dass dies alles nicht möglich ist, weil Sie zu alt oder zu jung sind, weil Sie weder überdurchschnittlich intelligent noch reich genug sind oder weil Sie nicht über die richtigen Verbindungen verfügen? Zugegeben, man-che dieser Faktoren könnten Ihnen auf Ihrem Weg zum Erfolg helfen, aber sie sind keinesfalls entscheidend. Sie sind auch kein Garant für die Erfüllung Ihrer Träume! Wider Erwarten sind oftmals gerade diese Eigenschaften sogar die größten Hemmnisse und damit der direkte Weg in die graue Mittel-mäßigkeit. Vergessen Sie Titel oder Ausbildung, woher Sie kommen und wen Sie kennen. Das Einzige, was in Zukunft wirklich zählt, ist Ihre SUCCESS-DNA.
Seit die Forscher Francis Crick und James Watson vor über 60 Jahren die Struktur der DNA erstmals beschrieben haben, ist die Schönheit ihrer Doppelhelix das Synonym für den Aufbau eines gesunden und funktionierenden Organismus. Die Kette der Doppelhelix besteht aus vielen Einzelbausteinen. Jeder dieser Bausteine besitzt eine spezielle Funktion und trägt so zu Gesundheit oder Krankheit des gesamten Organismus bei. In der Medizin ist es seit ihrer Entdeckung ein Traum, fehlende oder mangelhafte Bausteine zu identifizieren und zu ersetzen, um somit eine stabile Gesundheit zu erreichen. Was Ihr individuelles Erfolgsmanagement angeht, kann dieser Traum jetzt wahr werden – dank eines auf jahrelanger Erfahrung basierenden Erfolgsrezeptes! Wie dies gelingen kann, erfahren Sie in diesem Buch.
Den Begriff DNA habe ich für diesen Ratgeber aus der Biologie entliehen. Er symbolisiert für mich, dass es ein festes Set an Kriterien („Genen“) gibt, die für den unternehmerischen Erfolg entscheidend sind: Die SUCCESS-DNA ist die unverzichtbare Grundlage für Ihre unternehmerische Gesundheit und von essenzieller Bedeutung für Ihren Erfolg. Sie baut auf dem Know-how vieler Generationen erfolgreicher Unternehmer auf. Eine Analyse des aktuellen Zustands der individuellen SUCCESS-GENE erklärt, warum manchen Menschen anscheinend alles leicht von der Hand geht und anderen nicht. Und das Beste: Die SUCCESS-DNA bietet Ihnen die Chance, selbstbestimmt in Ihr Leben einzugreifen und Ihr unternehmerisches und damit auch finanzielles Schicksal selbst in die Hand zu nehmen. Die SUCCESS-DNA ist die Basis für Ihre weitere Entwicklung – und diese Basis definieren und gestalten Sie ab jetzt in Eigenregie!
Der Weg zu Ihrem persönlichen Erfolg führt über Ihren eigenen Willen, für sich selbst diese SUCCESS-DNA zu entwerfen und aufzubauen. Denn eines unterscheidet die SUCCESS-DNA von den biologischen Genen: Keinem wurde eine perfekt geformte SUCCESS-DNA in die Wiege gelegt. Selbst Mahatma Gandhi und Steve Jobs mussten viele harte Lehrjahre hinter sich bringen. Erst viel später wurden sie zu Ikonen und für ihre persönlichen Leistungen glori-fiziert. Sie mussten manche Dinge ausprobieren und andere weglassen, bis sich endlich der richtige Weg für sie herauskristallisierte und sie schließlich zum Welterfolg führte.
Betrachten wir derart prominente Beispiele, sehen wir im Rückblick immer nur den erfolgreichen Menschen. Wir denken nicht an die Schwierigkeiten, die er überwinden musste, um zum Gipfel zu gelangen, oder an die Kämpfe, Beinahe-Abstürze und Pleiten, die dem Erfolg vorangegangen sind. Dadurch erscheint uns der Weg zu unserem eigenen Erfolg wie eine viel zu hohe Steilwand vor der Erstbesteigung. Nach dem Motto: „Diesen Gipfel kann ich nie bezwingen.“ Und doch geht es leichter als man denkt.
Das Buch SUCCESS-DNA – Die 12 Gesetze des Erfolges handelt von unternehmerischem Denken, vom Mut Neues zu wagen, von der Fähigkeit durchzuhalten und vom Vermögen, sich Wünsche und Träume tatsächlich zu erfüllen.
Haben Sie Lust, Ihre ganz eigene Erfolgsgeschichte zu schreiben, endlich das zu verwirklichen, wovon Sie immer schon geträumt haben? Dann los! Entdecken Sie das Potenzial Ihrer ganz persönlichen SUCCESS-DNA und lernen Sie, wie Sie es zu 100 Prozent nutzen können! Ihre neue Maxime: Schaffen Sie Ihre eigene SUCCESS-DNA!
Ich wünsche Ihnen dabei viel Freude und Erfolg!
Ihr Sascha Kugler

SUCCESS-DNA-Cover

Unterscheidungskraft im Markenrecht

Iris Kugler – 29.11.2014

Dieser Beitrag wurde uns zur Veröffentlichung durch Lieb.Rechtsanwälte, Erlangen zur Verfügung gestellt:

Ob ein Zeichen als Marke eintragungsfähig ist, hängt in besonderem Maße auch davon ab, für welche Waren oder Dienstleistungen die Eintragung erfolgen soll. Es muss im Verhältnis zu der Marke Unterscheidungskraft haben und darf nicht beschreibend sein. Der Verkehr muss das Zeichen als Herkunftshinweis versehen. Berühmteses Beispiel hierfür ist das Wort „Apple“ – „Apfel“, welches in Bezug auf Computer unterscheidungskräftig ist, nicht aber hinsichtlich des Obstes.

Jüngst hat das Gericht der Europäischen Union wieder demgemäß entschieden. Hiernach fehlt einem Werbeslogan auch dann jegliche Unterscheidungskraft, wenn das dem Slogan zugrundeliegende Dienstleistungskonzept ungewöhnlich, neu und innovativ ist. Konkret handelte es sich um den Versuch eines Waschsalons mit integriertem Café, den Slogan „Wash & Coffee“ als Marke eintragen zu lassen. Das Gericht urteilte, dass die angebotenen Dienstleistungen in der Marke enthalten seien und wies die Klage ab.